AGB 

AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Remy & Kohlhaas GmbH

1.       Für sämtliche Aufträge mit uns sind ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich und verbindlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2.       Abweichend von $ 98 HGB sind unsere Handelsvertreter und Mitarbeiter (einschließlich Reisende) nicht ermächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen unserer Vertragspartner entgegenzunehmen und zu bestätigen. Mündliche und fernmündliche sowie durch unsere Reisenden und Vertreter getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3.       Unsere Preise verstehen sich verzollt bzw. versteuert und unversichert per Flasche inkl. Glas, Ausstattung und Verpackung bzw. je nach Vereinbarung frachtfrei bzw. ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Käufers. Bei Ankunft einer Sendung muss sich der Empfänger von der Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der auf dem Frachtbrief aufgeführten Ware (Sorten und Mengen) überzeugen. Abweichungen werden nur anerkannt, wenn diese vom anliefernden Spediteur/Bundesbahn auf dem Frachtbrief bescheinigt sind.

4.       Zahlung, wenn nicht anders vereinbart, sofort netto Kasse. Alle Zahlungen sind unmittelbar an uns zu richten. Schecks werden nur zahlungshalber u. ü. V. angenommen. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge sind wir zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet. Bei aufeinanderfolgenden Aufträgen sind wir berechtigt, Zahlung Zug um Zug zu verlangen. Bei Zielüberschreitungen steht uns nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung das Recht auf Schadenersatz wegen Verzug zu, mindestens aber auf Berechnung von Verzugszinsen, die um mindestens 4% über dem Basiszinssatz liegen. Treten nach erfolgtem Kauf Umstände ein, die eine rechtzeitige Einlösung unserer Forderung durch den Käufer gefährden, bzw. wenn dieser seine Zahlungen einstellt oder mit einer Zahlungs- oder Abnahmeverpflichtung uns gegenüber in Verzug gerät, sind wir berechtigt, vom Käufer sofortige Zahlung aller uns zustehenden Forderungen zu verlangen. Außerdem sind wir berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorkasse bzw. Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

5.       Bis zur vollständigen Abdeckung aller und zwar auch künftiger aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer herrührenden Forderungen, selbst im Kontokorrent - bei Schecks bis zur deren Erlösung - bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, und wir behalten uns den einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt vor. Eingriffe von dritter Seite in unsere Eigentumsrechte (Pfändungen und dergleichen) sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zum anderen sind Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Käufer unzulässig, solange die Ware nicht durch vollständige Bezahlung in sein Eigentum übergangen ist.

6.       Wird durch Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt die Lieferung nach unserer Beurteilung in Frage gestellt, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Störung hinauszuschieben. Aus dem Vertragsrücktritt, den wir in Übereinstimmung mit den uns nach diesen Verkaufsbedingung zustehenden Rechten vornahmen, hat unser Käufer keine irgendwie gearteten Ansprüche gegen uns. Treten nach Verkaufsabschluss Zoll- oder Steuererhöhungen ein, können beide Vertragspartner vom Vertag zurücktreten. Bei Verkäufen für spätere Abnahmen kann eine Lieferung aus eingehenden Partien - wobei kleine Qualitätsabweichungen kein Recht auf Reklamation geben - oder aus einem anderen Jahrgang erfolgen. Stimmt der Käufer einer Jahrgangsänderung nicht zu, kann er vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden Deckungskäufe von uns nicht akzeptiert.

7.       Für offensichtliche Warenmängel wird nur gehaftet, wenn die Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingegangen ist, und zwar unter Beifügung einer Probe aus der betreffenden Lieferung. Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird die Fälligkeit der Rechnungen durch Mängelrüge nicht beeinträchtigt. Zurückbehaltungsrechte uns gegenüber werden ausgeschlossen.

8.       Sofern keine andere Regelung getroffen ist, gilt für Abruf- Aufträge eine Abnahmefrist von drei Monaten als vereinbart. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb eines Zeitraumes bzw. einer schriftlichen Nachfrist von 10 Tagen, sind wir berechtigt, von der Erfüllung des Kontraktes zurück zu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9.       Alle Daten werden maschinell verarbeitet und entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes nur für betriebsinterne Zwecke verwendet.

10.       Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der Remy & Kohlhaas GmbH in D-65344 Eltville am Rhein. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

11.       Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit aller übrigen nicht.

 

Stand Juni 2021

Remy & Kohlhaas GmbH  ·  Grosse Hub 9  ·  65344 Eltville am Rhein